11.04.2021 - 02:49 [ jungeWelt ]

Inlandsgeheimdienst: Außer Kontrolle

Darin stellt das Gericht klar, dass Gössner zu Unrecht unter Beobachtung des BfV stand und das Bundesamt nicht berechtigt war, über ihn eine Personenakte zu führen, die insgesamt über 2.000 Seiten umfasst. Die auf »tatsächliche Anhaltspunkte« für eine »nachdrückliche Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen« gegründete Beobachtung von Gössner sei außerdem »in handgreiflicher Weise unangemessen«.