In diesen Tagen muss Selbstverständliches immer wieder betont werden: Grundrechte sind durch das Grundgesetz garantiert, sie müssen nicht durch die Regierung „gewährt“ werden. In einem funktionierenden Rechtsstaat besitzen Bürger ihre Grundrechte bereits. Darum offenbart die nun von fast allen Medien und Politikern vertretene Haltung, die durch Corona-Maßnahmen eingeschränkten Grundrechte könnten nun selektiv und unter Vorbehalt (z.B. einer Impfung) „wieder zurückgegeben“ werden, ein fragwürdiges Verständnis der Verfassung. Aus dieser Feststellung folgt, dass eine Ungleichbehandlung unter diesen Vorzeichen höchst zweifelhaft ist.