Das Schreiben des Verfassungsgerichtshofs kursierte schon zwei Tage im Netz, doch es gab Zweifel an seiner Echtheit. Die wurden dadurch genährt, dass es kaum Medienberichterstattung gab und wenn, dann nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Echtheit des Schreibens noch nicht bestätigt sei. Doch nun scheint die Echtheit quasi amtlich bestätigt, wenn jetzt auch orf.at meldet: