Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche Grundlage für die Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird. So steht es richtigerweise auf der Seite der ARD zum Festakt 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Unter der Verantwortung der Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth, startet der BR den größten Angriff auf die freie Berichterstattung, seit Gründung der ARD 1950.