Unklar ist allerdings, wann die Teilwiederholung stattfinden soll – denn es ist wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.
Unklar ist allerdings, wann die Teilwiederholung stattfinden soll – denn es ist wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.