Archiv: Artikel 115a Grundgesetz (Erklärung des Verteidigungsfalls durch Bundestag und Bundesrat / Erklärung und Machtübernahme durch Gemeinsamen Ausschuss bei Handlungsunfähigkeit des Bundestages)


05.04.2020 - 19:28 [ Martin Fuchs, Politikberater / Twitter ]

Virtuelles Plenum, Sitzungen & Abstimmungen im Online-Verfahren, Verfassungsänderungen, Notfallausschuss… Was der Bundestag gerade diskutiert, um als Parlament handlungsfähig zu bleiben @RobertRossmann mit Details in @SZ

(04.03.2020)

04.04.2020 - 21:45 [ Süddeutsche.de ]

Corona-Krise: Fraktionen stellen sich gegen Wolfgang Schäuble

Auch zur Vorbereitung der Debatte über einen virtuellen Bundestag hat Schäuble den Fraktionschefs bereits eine rechtliche Ausarbeitung zugesandt. Das Werk trägt den Titel: „Virtuelles Parlament – verfassungsrechtliche Bewertung und mögliche Grundgesetzänderung.“

20.03.2020 - 17:45 [ Spiegel.de ]

Maßnahmen gegen Corona-Ausbreitung: Die rechtlichen Hintergründe zu Ausgangssperren

Zwar haben die Gesetzgeber Ende der Sechzigerjahre mit der Ergänzung des Grundgesetzes, der sogenannten Notstandsverfassung, dem Bund verschiedene weitreichende Durchgriffsrechte im Verteidigungs- bzw. Spannungsfall sowie bei Naturkatastrophen oder ähnlichen Unglücksfällen gegeben. So ermöglicht Artikel 35 des Grundgesetzes bei besonders schweren Notfällen eine kompetenzüberschreitende Zusammenarbeit von Bund und Ländern für die Anforderung von Polizeikräften bzw. Bundeswehreinheiten.

Die bundesweite Anordnung einer Ausgangssperre durch die Bundesregierung wäre davon wohl aber nicht abgedeckt.