Nehmen auch nicht geimpfte Menschen an einem Treffen teil, dürfen nur noch die Angehörigen eines Hausstandes mit höchstens zwei weiteren Personen zusammenkommen.
Zudem tritt in Baden-Württemberg eine Sperrstunde in der Gastronomie in Kraft: Sie gilt von 22.30 Uhr bis 5.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 01.00 Uhr.