Der jetzige Vorschlag würde schließlich die kleineren der von Artikel 13 erfassten Plattformen höchstwahrscheinlich in den finanziellen Ruin treiben. Nicht nur müssten sie Online-Lizenzen für Werke aller Art erwerben und in die Nutzung einer teuren, höchstwahrscheinlich von Google geschaffenen Filter-Software investieren. Sie müssten auch für den Speicherplatz bezahlen, um die Werke der Urheber zum Abgleich für die Filter-Software zu hinterlegen. Europäische Alternativen zu den US-Giganten Facebook, YouTube & Co. hätten damit keine Chance mehr, auf dem Markt zu bestehen. Dieser Aspekt macht Artikel 13 innovationsfeindlich und zementiert die bestehenden Monopole im Netz.