04.09.2021 - 16:23 [ SWR.de ]

Kein Ausgleichsgeld für Ungeimpfte im Fall einer Corona-Quarantäne: Darf BW das?

Schon seit Längerem findet man diese Regelung in § 56 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes:

„Eine Entschädigung (…) erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe (…) ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“

§ 56 des Infektionsschutzgesetzes