Im Erwägungsgrund 27 hat es der Ministerrat geschafft, in einer einzigen Passage sowohl die dreimal vom EuGH verworfene Vorratsdatenspeicherung wie auch die geplante, höchst umstrittene Entschlüsselungspflicht für Plattformen unterzubringen. Hier ist der gesamte Verordnungstext in der Neufassung des Ministerrats.