23.01.2021 - 09:28 [ Heise.de ]

Corona: Lockdown vs. Grundgesetz

Ein Urteil, das am 11. Januar gesprochen und gestern veröffentlicht wurde, stammt vom Amtsgericht Weimar und trägt das Aktenzeichen 6 OWi-523 Js 202518/20. Es ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen, weil es einen Akt der Staatsführung für nichtig erklärt. Im Regelfall machen Amtsgerichte so etwas nicht, weil das eine sehr ausführliche verfassungsrechtliche Argumentation erfordert. Dass das Weimarer Gericht diese Argumentation liefert, ist der zweite Grund, der dieses Urteil so bemerkenswert macht.