08.07.2020 - 08:59 [ taz.de ]

BVerfG zum Oktoberfestattentat: „Staatswohl“ hat Vorrang

(18.7.2017)

Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.