(15.01.2020)
Auf Basis des 2016 novellierten BND-Gesetzes darf der Bundesnachrichtendienst Datenverkehre im Ausland, meist über befreundete Geheimdienste, überwachen. Auch der Datenverkehr, der über deutsche Telekommunikationsbetreiber im Inland läuft, wird vom BND herangezogen. Von 154.000 täglich automatisch aus dem Datenhaufen von Satelliten, aus Providernetzen oder über Internetknoten gezogenen Inhaltsdaten werden laut BND-Angaben 250 für die weitere Verarbeitung genutzt,