2-G plus bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher dann nicht mehr nur einen Nachweis über Impfung oder Genesung, sondern auch einen gültigen PCR-Test, dessen Abnahme nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.
2-G plus bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher dann nicht mehr nur einen Nachweis über Impfung oder Genesung, sondern auch einen gültigen PCR-Test, dessen Abnahme nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.