Die aktuellen Covid-Hospitalisierungsstatistik unterscheidet nicht zwischen Patienten, die aufgrund einer schweren Atemwegserkrankung verursacht durch das Coronavirus ins Krankenhaus verlegt wurden und zwischen Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall oder Knochenbrüchen, die niemals aufgrund ihrer milden Covid-Symptome ins Krankenhaus eingeliefert worden wären. In einer Situation, in der die Politik sich ermächtigt, das Maß an Grundrechten von der Krankenhausbelegung abhängig zu machen, ist dies absolut indiskutabel. Gelinde gesagt.