(12.1.2008) Ausdrücklich wies Papier darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sich beim Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht nur so lange zurückzuhalten, wie auf europäischer Ebene „gleichwertiger Grundrechtsschutz“ gewährleistet sei. Das setze in der Regel „Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte“ voraus: „Daran fehlt es hier.“
Archiv: Paradigmenwechsel
„Schäuble ist besessen“
(17.5.2010) Leutheusser: Schäuble ist, seitdem ich ihn kenne – also schon seit 1990 – von dem Gedanken beseelt, dass die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden können muss, und dass es keine Unterscheidung zwischen Kriminalität und Krieg mehr geben darf, sondern alle Maßnahmen in allen Bereichen möglich sein müssen. Und das will er schrittweise realisieren. Daran hat er immer gearbeitet – auch mit der Forderung nach Grundgesetz-Änderungen. Dies krönt er jetzt mit seiner Initiative zum Quasi-Verteidigungsfall.
SZ: Sie werfen Schäuble also eine gezielte Verwischung von Friedens- und Kriegsrecht vor?
Leutheusser: Das ist doch eindeutig so! Schäuble will hier nicht nur eine Grauzone nutzen. Er will rechtsstaatliche Hürden, die er hinderlich findet, beseitigen.