Aufgabe der Gewerkschaften ist es grundsätzlich, die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Aus dieser Formulierung wird bereits deutlich, dass es nicht nur eine Gewerkschaft geben kann, denn so vielfältig wie Menschen sind auch ihre beruflichen Interessen.
Denn wenn eine Mehrheit – auch gewerkschaftlich – in die eine Richtung will, es aber nur eine Gewerkschaft gibt, die gegenüber Arbeitgeber, Gesetzgeber und Verwaltung auftritt, werden die beruflichen Interessen einer Minderheit gewerkschaftlich nicht vertreten.
Nie hat eine Regierung tiefer in die Situation am Arbeitsplatz – für Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Freiberufler und Selbstständige gleichermaßen – eingriffen wie aktuell in Deutschland.
Die Befürworter der „Corona-Maßnahmen“, die sich weit überwiegend bis heute nicht als wirksam erwiesen haben, profitieren von der Möglichkeit, die rationale Kritik an der Aufweichung betrieblichen Daten-, Kündigungs- und auch Gesundheitsschutzes als Einzelmeinung darzustellen, die man vernachlässigen könne.
Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament und des Parlaments durch den Souverän findet nicht wirksam genug statt, wie unser Vorsitzender Marcel Luthe als Berliner Abgeordnter selbst erleben musste.