Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.
Das Amtsgericht hatte am 11. Januar in einem Bußgeldverfahren die Kontaktverbote wegen der Corona-Pandemie als verfassungswidrig bezeichnet.