16.04.2020 - 17:45 [ Grüne Fraktion Dresden ]

Nach Beschluss des BVerfG muss auch Stadt Dresden in jedem Einzelfall Zulässigkeit kleiner Demos prüfen

Anlässlich der Demonstration, sowie dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsverbot (1 BvR 828/20), erklärt Johannes Lichdi, Stadtrat aus der Neustadt:

„Das BVerfG hat gestern beschlossen, dass ein Pauschalverbot jeder Demonstration gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstößt. Damit ist endlich auch die Verfassungswidrigkeit der Praxis der Dresdner Versammlungsbehörde höchstrichterlich festgestellt.“

Er fordert die Stadtverwaltung auf: „Oberbürgermeister Hilbert muss umgehend dafür sorgen, die rechtswidrige und lächerliche Praxis der Versammlungsbehörde zu beenden. Sie hat sogar zur „Verhaftung“ von Pappfiguren wie gestern am Gomondai-Platz geführt.