Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose KĂĽndigung wird darĂĽber hinaus auf den Weg gebracht.
Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose KĂĽndigung wird darĂĽber hinaus auf den Weg gebracht.