Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht.
Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht.