(26.01.2017)
Generalstaatsanwalt Rother rechtfertigte das Vorgehen seiner Behörde vor den Abgeordneten. „Wir prüfen täglich, ob wir etwas anderes hätten machen können“, sagte er. Und: „Wir haben unter verhältnismäßigen rechtlichen strafprozessualen Gesichtspunkten dafür keine Grundlage gefunden.“