(12.1.2008) Ausdrücklich wies Papier darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sich beim Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht nur so lange zurückzuhalten, wie auf europäischer Ebene „gleichwertiger Grundrechtsschutz“ gewährleistet sei. Das setze in der Regel „Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte“ voraus: „Daran fehlt es hier.“