21.02.2019 - 08:10 [ Zeit.de ]

EU-Urheberrecht: Aufbruch ins unfreie Internet

(14.2.2019) Wer auf solche Texte online verweisen will, darf dann nur noch einzelne Worte oder kurze Textausschnitte einblenden. Links sind davon zwar ausdrücklich ausgenommen, nicht aber Linkvorschauen, die normalerweise Titel und Teaser eines Artikels gleich mit anzeigen. Wir Nutzer hätten also kaum eine Chance, vor dem Klick zu erfahren, wovon ein geteilter Beitrag genau handelt.