Für regionale Hotspots kann es weitergehende Beschränkungen geben, wenn das jeweils zuständige Landesparlament für diese eine besonders kritische CoV-Lage feststellt.
Die Bundesländer wollen aber noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist nutzen und jeweils aktuell geltende Schutzregeln zumindest teilweise aufrechterhalten.