05.02.2019 - 16:04 [ SWR3 ‏/ Twitter ]

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Polizei darf nicht in jedem Fall die Kennzeichen von Autos scannen und abgleichen. Klingt nach einem folgenreichen Beschluss – ändert aber erst mal wenig. Das steckt dahinter: