27.01.2026 - 17:20 [ Netzpolitik.org ]

Anhörung zum Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Staatstrojaner nutzen dürfen

Dazu gehört die neue Regelung zu einer Version des Staatstrojaners, die im Amtsdeutsch „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ heißt. Diese Form des Staatstrojaners wird durch den Gesetzentwurf erstmals für die Bundespolizei zur Abwehr von Gefahren eingeführt.

Die „Quellen-TKÜ“ lehnt zwar ihren Namen an die Überwachung laufender Telekommunikation an, ist aber praktisch ein Hacking-Werkzeug. Die dafür notwendige Schadsoftware wird unter Ausnutzung von Sicherheitslücken heimlich auf einem Endgerät aufgebracht und zeichnet die gewünschten Inhalte unbemerkt vom Nutzer auf.