Archiv: Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung


08.07.2019 - 16:00 [ Wikipedia ]

UKUSA-Vereinbarung

Als Kooperationspartner („tertiärer Partner“) kamen später auch Deutschland, Frankreich, Israel (Deckname Ruffle), Schweden (Deckname Sardine), Italien, Japan, Norwegen, Südkorea und die Türkei hinzu (sogen. Nine Eyes bzw. Fourteen Eyes).Deutschland schloss sich 1955 an und betreibt unter der sogenannten Fernmeldeverkehrstelle des Bundesnachrichtendiensts die Bad Aibling Abhörstation weiter.(Siehe auch: Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst und NSA)

12.10.2018 - 06:07 [ Rado Utopie ]

„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung

(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:

Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)

Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)

Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“

Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:

„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“

06.07.2018 - 16:34 [ Radio Utopie ]

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

(1.Mai 2015) Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.

30.05.2018 - 12:15 [ Radio Utopie ]

„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung

(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:

Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)

Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)

Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“

Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:

„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“