Wenn Staatsorgane durch rechtswidriges Verhalten oder schuldhaftes Unterlassen einen Schaden anrichten, kann gegen die Republik eine Amtshaftungsklage eingebracht werden.
Für Rechtsanwalt Karl Newole, Gründer der Bürgerinitiative „Wir um Ersten“ stellt sich die Rechtslage nach dem Attentat so dar, dass eine solche Klage gute Chancen auf Erfolg habe: „Anhaltspunkte für eine Haftung des Staates im Rahmen der sogenannten Amtshaftung gibt es genug.