Während der Gemeinsterbliche also nur noch zwei Monate durch die Genesung geschützt ist, bleiben Abgeordnete glücklicherweise sechs Monate durch diese geschützt. Genauer gesagt: ihr Zugang in den Plenarsaal. Denn für diesen reicht ein positiver PCR-Labortest weiterhin sechs Monate lang aus. Grund dafür ist eine schon vor der Verkürzung erlassene Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) für das Parlament. Die zementiert das, was bei ihrem Erlass Stand der Dinge war – also sechs Monate Genesenenstatus.