(07.08.2015)
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft Teil der Exekutive. Sie ist zwar gehalten, in Ermittlungsverfahren sowohl be- als auch entlastendes Material zu sammeln, arbeitet aber eng mit der Polizei zusammen. Die Weisungsbefugnis der Minister kann deshalb auch als Kontrollfunktion gesehen werden. Um einen zu engen Schulterschluss zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei – oder, wie jetzt, zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz – zu unterbinden.