27.04.2021 - 14:04 [ FDP im Bundestag ]

Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90ff.BVerfGG)

Die Beschwerdeführerinnen/Antragstellerinnen sowie Beschwerdeführer/Antragssteller sind Mitglieder des Deutschen Bundestages und gehören der Fraktion der Freien Demokaten im Deutschen Bundestag an. Sie machen vorliegend jedoch keine Rechte als Parlamentarier geltend, sondern ihre Grundrechte, wie sie jedermann i.S.v. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG zu-stehen. Sie sehen sich durch die angegriffenen Vorschriften in ihren Individualrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) und Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Familie) verletzt.