In dem Entwurf wird auch klargestellt, dass Ungarn und Polen den neuen Rechtsstaatsmechanismus vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen können. Im Fall einer Klage soll er bis zu einem Urteil nicht angewendet werden dürfen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht bekommen, wenn die EU-Kommission demnächst die Richtlinien zur Umsetzung ausarbeitet.