01.05.2020 - 10:53 [ Rationalgalerie ]

Rettet das Grundgesetz

Mit dem Infektionsschutzgesetz begründen die Bundesregierung und die Länder die willkürliche Einschränkung von Grundrechten. Diese Einschränkung gilt vor allem dem Artikel 8 des Grundgesetzes: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit berührt ein Grundrecht. Dazu formuliert das Grundgesetz im seinem Artikel 19: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem
Wesensgehalt angetastet werden.“

Die Bundesregierung und die Länder, die zur Zeit die Versammlungsfreiheit unter dem Vorwand des Infektionsschutzgesetzes die Grundrechte einschränken, handeln verfassungswidrig.