Wir sind eine bürgerliche Bewegung, die ihre Rechte in einem demokratischen Staat wahrnehmen möchte. Wir möchten zeigen, dass es in einer Demokratie möglich ist, friedlich und regulär im Sinne des Grundgesetzes Protest zeigen zu dürfen. Wir möchten all den vielen Menschen, die ihre Meinung öffentlich zeigen wollen, gerecht werden.
Sie wissen, dass das mit den Auflagen in Ihrem Bescheid nicht möglich ist. Sie wissen auch, dass wir nicht ordnend auf die Massen von Menschen einwirken können, wenn es keine reguläre Versammlung gibt.
Wenn wir die Versammlung absagen müssen, werden sich die Menschen auch ohne Organisation dennoch versammeln. Es wird in diesem Fall aber keinen Versammlungsleiter und keinen Ansprechpartner geben. Es wird dann eine Masse von Menschen sein, die unkontrolliert demonstriert.
Auch aus wissenschaftlicher Perspektive ist es uns nicht möglich nachzuvollziehen, was Sie mit diesen Auflagen bezüglich des Infektionsschutzes bezwecken. Wir senden Ihnen im Anhang nochmals das Protokoll der Gerichtsverhandlung in Garmisch-Partenkirchen am 05.08.2021. Ab Seite 7 kommt der Sachverständige zu Wort, der über die Infektionsrisiken im Freien aufklärt. Bitte studieren Sie noch einmal gründlich dessen Aussage.