2009 befahl ein deutscher Oberst den Luftangriff auf einen Tanklastzug nahe Kundus in Afghanistan. Mehr als 100 Menschen starben. Die Ermittlungen wurden eingestellt – seien aber ausreichend gewesen, urteilt nun der Europäische Menschengerichtshof.
2009 befahl ein deutscher Oberst den Luftangriff auf einen Tanklastzug nahe Kundus in Afghanistan. Mehr als 100 Menschen starben. Die Ermittlungen wurden eingestellt – seien aber ausreichend gewesen, urteilt nun der Europäische Menschengerichtshof.