Pikant ist, dass auch letztes Jahr kein einziger Antrag auf Telekommunikationsüberwachung von einem Richter oder einer Richterin abgelehnt wurde. Die letzte Ablehnung gab es 2007 – das Jahr, in dem das iPhone vorgestellt wurde.
Schon 2003 sagte der Rechtswissenschaftler Professor Gusy: „Wenn die Polizei einen Antrag anregt und die Staatsanwaltschaft diesen Antrag stellt, so bekommt sie ihn mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch.“