Unter anderem wollen die Länder Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen oder Kindertageseinrichtungen anordnen können. Zudem benötige man die Befugnis, Einrichtungen und Betreibern vorzugeben, Hygienekonzepte unter Berücksichtigung von Rahmenhygienekonzepten auszuarbeiten.
Sollten wegen einer „ungünstigen Entwicklung“ der Coronapandemie die Basismaßnahmen für den Schutz des Gesundheitssystems nicht ausreichen, müssten die Länder weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, heißt es im Beschlusstext weiter.
Hierzu würden beispielsweise Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen zählen.