17.07.2019 - 21:35 [ Epicenter.works ]

Gesichtserkennung in Österreich: Woher stammen die Daten?

In Österreich sieht die Polizei den Einsatz der Software durch zwei Gesetze abgedeckt: Zum einen das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und zum anderen die Strafprozessordnung (StPO). Allerdings nur, wenn eine „unmittelbare Gefahr“ bevorsteht, also nur zur Gefahrenabwehr. Vorgesehen ist ein Abgleich mit einer „Referenzdatenbank“. Und da gelangen wir schon zum Kern des Problems. Denn, wie eine Anfrage von Mathias Huter, einem Aktivisten des Forum Informationsfreiheit, ergeben hat, soll diese Datenbank ein bis fünf Millionen Datensätze enthalten.

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Unsere Theorie ist, dass es sich also um eine Kombination des nationalen Erkennungsdienstes und internationaler erkennungsdienstlicher Evidenzdatenbanken handeln muss – zum Beispiel von Europol bzw. Interpol.