12:11 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

DER MOLOCH

(February 7, 2010)

Radio Utopie kann und will hier Anhängern der „Europäischen Union“ keine vollständige Erklärung ihres irrationalen Wunsches nach einem Ende von Demokratie, Gewaltenteilung und Souveränität des eigenen Staates liefern. Um aber die üblichen Argumente hinsichtlich eines vermeintlich „parlamentarischen“ Ablaufs der „EU-Gesetzgebung“ zu widerlegen, hier noch die Hinweise, die sich theoretisch jeder selbst zusammensuchen könnte, wenn Er oder Sie es denn wollte.

Im oben erwähnten „Vertrag über die Handlungsweise der Europäischen Union“ (1) heisst es in Artikel 294, Absatz 1:

„Wird in den Verträgen hinsichtlich der Annahme eines Rechtsakts auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Bezug genommen, so gilt das nachstehende Verfahren.“

Nun müsste man zuerst wissen, was exakt passiert, wenn in den Verträgen nicht auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Bezug genommen wird. Aber zuerst zu diesem Fall:

Im Rahmen der „ordentlichen Gesetzgebung“ hat das EU-Parlament, in der Tat, in zweiter Lesung mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder das Recht, Rechtsakte abzulehnen.

Leider können abgelehnte Rechtsakte durch die Räte einfach wieder vorgelegt werden – wenn sie „grundlegend überarbeitet“ wurden. Auch muss man sich vor Augen führen, was das heisst: die absolute Mehrheit der Mitglieder. Wie wir alle wissen (wenn wir mal EU-Parlament gucken), ist es schwierig, auch nur eine Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des EU-„Parlamentes“ zu erreichen. Wer jetzt im Ernst glaubt, die Haltung der muskelbepackten, vollmotivierten Mitglieder des Abschiebebahnhofs staatlicher Parlamente in Straßburg würden sich zur Ablehnung eines Rechtsaktes der Räte in Brüssel hinreissen lassen, der ihnen nach Überarbeitung sowieso wieder vorgelegt werden kann, ist entweder sehr gutgläubig, oder hat keine Ahnung vom praktischen parlamentarischen Ablauf und politischen Prozessen.

(…)

Was aber ist ein „Gesetzgeber“ für die Menschen, wenn er nicht durch sie gewählt wurde und sie ihn nicht abwählen, loswerden, ja seine Entscheidungen nicht einmal beeinflussen können? Was unterscheidet ihn von einem ganz normalen Chef, einem Gutsherren, einem Diktator, einem Vorgesetzten, von dem man seine Befehle bekommt?

Die Antwort ist einfach: nichts.

Der Moloch „Europäische Union“ macht es möglich, durch einfache Ernennung zum „Hauptmann von Brüssel“ über eine halbe Milliarde Menschen zu werden.