(18.2.2018) Zur „VP 01“ hat der Generalbundesanwalt ein absolutes Auskunftsverbot erlassen. (…)
Auffällig ist an diesem Sitzungstag im Abgeordnetenhaus, wie zurückhaltend sich die Ausschussmitglieder gegenüber der Frage nach der unbekannten „VP“ aus NRW, deren Einsatz durch die Aktion in Berlin am 18. Februar 2016 „gefährdet“ gewesen sei, verhalten. Im öffentlichen Teil der Sitzung halten sie dem Zeugen M. die entsprechende Stelle in den Akten nicht vor und wollen nicht wissen, was es mit dieser VP auf sich hatte. Auf die Nachfrage in der Pressekonferenz, ob sie den Zeugen in nicht-öffentlicher Sitzung damit konfrontiert hätten, schweigen alle Obleute aller Fraktionen.
Um die „VP 02“, wie man sie nennen könnte, wird ein regelrechtes Tabu errichtet. Das ist weder vom parlamentarischen Auftrag des UA gedeckt, noch vom überragenden öffentlichen Interesse an der Aufklärung des Anschlages vom 19. Dezember 2016.