Aus Sicht der Grundrechte steht »Hessen-Data« im Konflikt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Im Besonderen stellen Massendatenauswertungen, wie sie mit »Hessen-Data« möglich sind, den im Datenschutzrecht zentralen Zweckbindungsgrundsatz in Frage.
Archiv: Hessendata
Was rausgekommen ist: Palantir-Untersuchungsausschuss in Hessen
Der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag zur Beschaffung des Palantir-Systems Gotham alias Hessendata hat seinen Bericht vorgelegt. Die alte und neue, schwarz/grüne Regierungskoalition bestätigt sich selbst, dass keinerlei Fehler gemacht wurden. Ganz gegenteilig sieht das die Opposition aus SPD, LINKEN und FDP und steuert detaillierte und wohlbegründete Minderheitenberichte bei. In den Medien kommt davon NICHTS an. Am Tag darauf findet man in 23 Tageszeitungen den gleichen Text und die Losung „Hessen soll noch (?!) sicherer werden“. Das ist journalistische Qualität auf neuem Tiefstand!