Archiv: Artikel 44 Grundgesetz


29.04.2019 - 10:07 [ Radio Utopie ]

BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos

(16. März 2017)

Auch dazu, von allen populären Bürgerrechtlern, deren Organisationen, KongressteilnehmerInnen und Twitter-Follower-Kolonnen: nichts.

Es bleibt für unsere Leserinnen und Leser der erneute Hinweis: mit der Über-Dreiviertelmehrheit der Regierung ist es nach der Bundestagswahl im September vorbei. Und dann werden „Linke“ und „Grüne“, so sie wieder im Bundestag sind, keine weitere Chance haben sich auf ihr eigenes Nichtstun herausreden zu können. Und Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof nicht mehr auf eine angeblich verfassungsmäßige Regierungsdemokratie mit rechtloser „Opposition“.

29.04.2019 - 10:06 [ Bundesgerichtshof ]

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 ARs 10/18 vom 6. Februar 2019 in dem Verfahren der Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

Das in Art. 44 GG gewährleistete Untersuchungsrecht gehört zu den ältesten und wichtigsten Rechten des Parlaments, das die Möglichkeit zu der Sachverhaltsaufklärung schafft, die das Parlament zur Wahrung seiner Kontrollfunktion gegenüber der ihm verantwortlichen Regierung benötigt. Dabei gilt das Gebot der Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle, die unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes effektiver Opposition auch die im Grundgesetz vorgesehenen Minderheitenrechte einschließt (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15,

29.04.2019 - 10:02 [ Irene Mihalic, Mitglied des Bundestages / Twitter ]

Der #Bundesgerichtshof hat unsere Rechte als Opposition im #UA1BT massiv gestärkt. Die Bundesregierung muss uns Akten vorlegen, die uns bisher vorenthalten wurden. Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärungsarbeit.

(28. April 2019)