Es fehlen teils Befristungen für ermöglichte Notfall-Maßnahmen. Das Bestimmtheitsgebot ist verletzt, wenn eben diese Maßnahmen ungenau beschrieben und so nicht wirklich fassbar sind. Und: Der gesamte Gesetzestext enthält keine Revisionsklausel, um die Neuregelungen zu einem fixen Zeitpunkt wieder auf den Prüfstand zu stellen.