(25.05.2018) „Neben den genannten Instrumenten werden wir im Polizeigesetz die Möglichkeit schaffen, im eng umgrenzten Gefahrenbereich auf Nutzungsdaten von Messenger-Diensten zuzugreifen. Auch dabei lehnen wir uns eng an die Regelung im rheinland-pfälzischen Gesetz an. Wie bei Telefonaten, wo die Polizei bereits jetzt von Anbietern die dort gespeicherten Nutzungsdaten erfragen kann, wird sie dies künftig auch bei Telefonaten beispielsweise über WhatsApp oder Skype tun können. Wir reagieren mit dieser Änderung auf den technischen Fortschritt: Es kann nicht sein, dass Straftäter oder Terroristen schwere Verbrechen oder Anschläge ungestört über Apps vorbereiten oder durchführen können.