15.04.2020 - 09:29 [ Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht - juwiss.de ]

Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei Ausgangssperren & Co? Zur geplanten minimalinvasiven Änderung des § 28 I IfSG

(24.03.2020)

Bislang regelt § 28 I 3 IfSG, dass eine Heilbehandlung nicht angeordnet werden darf. Dieser Satz wurde aus § 28 IfSG-E gestrichen und taucht auch an keiner anderen Stelle im Gesetzentwurf auf. Die Begründung erläutert dies nicht. Heißt das, dass in Zukunft solche Anordnungen möglich sein sollen? Will man einen derart weitreichenden Grundrechtseingriff auf die Generalklausel des § 28 I 1 IfSG stützen? Oder wurde bei der Neufassung der Norm der Satz schlicht vergessen?