Die regierungsnahe Gazeta Polska Codziennie bildet auf ihrem Titelblatt indes die Chefin des Verfassungsgerichts Julia Przyłębska in würdevoller Pose ab. Der Kommentar zum Foto. Laut dem Verfassungsgericht sei Polen ein unabhängiger und demokratischer Staat. Der Vorrang des nationalen Rechts vor EU-Recht sei direkt in der Verfassung verankert, weswegen EU-Recht nie über der Verfassung stehen könne. Die Brüsseler Beamten, so Publizist Adrian Stankowski, würden damit kein Mandat mehr haben, Regierungen souveräner Staaten anzuprangern.