Teile des Gesetzentwurfs der Regierung Laschet zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenklich. Mit der Regelung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, greift die Landesregierung, anders als der Bund, tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein. Grundrechtseingriffe müssen immer – auch in Krisenzeiten – erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein. Eine solche Abwägung können wir beim vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erkennen.