Auch die derzeit im EU-Parlament diskutierten Änderungen seien nicht geeignet, sämtliche rechtliche Bedenken auszuräumen.
„Die Chatkontrolle bedeutet letztlich eine vollständige Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum“, sagt Rechtsanwalt David Albrecht, Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des DAV, in einer Pressemitteilung. Insgesamt seien die Pläne nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar, so Albrecht. Ohne Änderungen würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen in einigen Jahren wieder „kassieren“, warnt der Jurist.