Außer auf das Weimar Urteil werden sich Kläger und ihre Anwälte nun womöglich auch auf die Weltgesundheitsorganisation WHO berufen: Sie hat letzte Woche explizit bestätigt, dass es sich bei der Zahl der fehleranfälligen positiven PCR-Tests nicht um die Zahl der Infektionen handelt. Das hat möglicherweise Folgen für die sogenannten „Inzidenzwerte“, für deren Ermittlung die deutsche Staatsführung auf die PCR-Testergebnisse zurückgreift.